Gedanken & Tipps
» rund um Marketing und Design


11. Mai 2018

Die DSGVO (Datenschutz­grund­verordnung)
Was muss ab dem 25. Mai in´s Impressum Ihrer Website?

Die DSGVO muss ab dem 25. Mai 2018 von allen europäischen Mitgliedstaaten angewendet werden. Das bringt neue Verpflichtungen für Websites mit sich, es sei denn, sie sind rein privater Natur. 

Gibt es allgemeingültige Vorlagen?

Leider gibt es keine allgemeingültig verbindlichen Vorlagen für das Impressum Ihrer Website, da es auf die einzelnen Funktionen Ihrer Website ankommt. Relevant ist z.B. ob Sie auf Ihrer Website ein Anmeldeformular für einen Newsletter nutzen, ein Kontakt-Formular, oder gar Google Analytics, um das Nutzerverhalten  Ihrer Besucher auswerten und Ihre Website daraufhin optimieren zu können. Doch allein schon über das Aufrufen Ihrer Website wird die IP-Adresse übermittelt und dadurch fällt schon allein das Bereitstellen einer Webseite in den Geltungsbereich der DSGVO. 

Datenschutzerklärungs-Generator

Mit Hilfe von Datenschutzerklärungs-Generatoren können Sie sich allerdings eine passende Erklärung je nach den Funktionen und Tools Ihrer Website erstellen. Im Internet gibt es einige zu finden, ich empfehle den 

Datenschutzgenerator von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke

Er ist für Kleinunternehmer (bis 17.500 Euro Umsatz im letzten Jahr) kostenlos, Unternehmen können für 99 Euro zzgl. USt. eine Nutzungslizenz erwerben. 
Datenschutzgenerator Dr. Thomas Schwenke

Ich kann und darf das leider nicht für Sie tun, Sie sollten das bitte selber übernehmen. MeinTipp: Wählen Sie im Zweifel lieber mehr aus, als zu wenig.

Hinweis: Dabei handelt es sich dennoch lediglich um ein Muster, absolute Sicherheit haben Sie nur, wenn Sie Ihre Website von Ihrem Anwalt prüfen lassen, besonders bei Websites mit komplexen Funktionen. 

Cookie-Hinweis auf Ihrer Website

Cookies sind Mini-Programme, die den Sinn haben, Nutzer Ihrer Website wiederzuerkennen und ihnen dadurch die Nutzung Ihrer Website leichter zu machen. So muss ein Nutzer z.B. bei einem Online-Shop seine Zugangsdaten nicht jedes mal neu eingeben oder  es wird erkannt, was der Nutzer bereits gekauft hat. Google verwendet Cookies und wenn Sie Google-Dienste, wie z.B. Google-Analytics, AdWords oder Google maps auf Ihrer Website einbinden, sollten Sie einen Cookie-Hinweis auf Ihrer Website platzieren. 

Gerne erstelle ich für Ihre Website ein Cookie-Banner und pflege den von Ihnen generierte Datenschutzhinweis gemäß DGSVO auf Ihrer Website ein.